Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im April 2024 entschieden, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Das ist ein riesiger Erfolg für die Schweizer Klima-Seniorinnen, die die Klage eingereicht hatten.
Die Klima-Seniorinnen, das ist ein Verein mit ca. 2500 Mitgliedern, ausschließlich Frauen, alle mindestens 64 Jahre alt. Sie finden, dass die Schweiz ihre Menschenrechte verletze, weil das Land nicht genug gegen die Klimaerwärmung tue. Das Gericht hat den Frauen nun Recht gegeben. Das ist ein großer Sieg für die Frauen und für Greenpeace Schweiz, welche die Frauen unterstützt.
Das Urteil wird nicht nur die Klimapolitik in der Schweiz beeinflussen, sondern dürfte als Präzedenzurteil auch in den anderen Ländern des Europarats eine maßgebliche Rolle spielen.
Die Seniorinnen hatten keinen einfachen Weg. Sie mussten sich durch mehrere Instanzen kämpfen. Sie wurden häufig abgewiesen, meist mit fadenscheinigen Argumenten und sie wurden herablassend als "Klima-Grosis" (Klima-Großmütter) bezeichnet.
Doch die Frauen ließen sich nicht beirren und reichten 2020 Beschwerde beim EGMR in Straßburg ein. 2021 wurde die Klage angenommen und der Gerichtshof behandelte sie mit hoher Priorität. Und nun ist das Urteil da: Klimaschutz ist Menschenrecht! Die Seniorinnen jubeln!
Trotz des Urteils dürfte es nicht einfach werden. Im Grunde sagt der EGMR, dass der Klimaschutz in der Schweiz verschärft werden muss. Aber in der Schweiz gibt es die direkte Demokratie. Über Gesetze kann das Volk in einem Referendum abstimmen. Und so könnte es sein, dass schärfere Klimagesetze am Ende vom Volk gekippt werden. Vor allem die rechtspopulistische SVP kritisiert den Einfluss der EGMR- Richter regelmäßig. Diese würden sich zu sehr in nationale Belange einmischen, heißt es.
Trotzdem überwiegt bei den Klimaseniorinnen und bei Umweltschutzorganisationen die Hoffnung, dass das Urteil die Demokratie und Menschenrechte stärkt. Schließlich ist das Urteil keine unverbindliche Empfehlung, sondern muss in geltendes nationales Recht umgesetzt werden.
Laut Gericht gewährt die Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf wirksamen Schutz vor den Effekten des Klimawandels durch den Staat. Geschützt werden soll das Leben, die Gesundheit und die Lebensqualität. Dazu braucht es konkrete, geplante und effektive Maßnahmen des Klimaschutzes!
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