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Autorenbildgeldmarie

Der jährliche Rentenbescheid - ein Blick in die Glaskugel

Aktualisiert: 17. Okt. 2020

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, bekommt einmal im Jahr einen sogenannten Rentenbescheid. Und ich habe mir meinen mal genauer angeschaut. Im ersten Abschnitt steht zum Beispiel, wann ich in Rente gehen darf, nämlich im Jahr 2042, wenn ich 67 (!!) Jahre alt bin.


Dann stehen rechts in so einem kleinen Kasten drei wichtigen Zahlen:

Die erste Zahl gibt an, wieviel Rente ich bekommen würde, wenn ich ab sofort wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten gehen könnte.

Die zweite Zahl gibt an, wieviel Rentenanwartschaft ich bislang erreicht habe und welche Rente das monatlich ergeben würde.

Und die dritte Zahl sagt mir, wieviel Rente ich bekommen würde, wenn ich bis zum Rentenbeginn Beiträge wie in den letzten fünf Jahren einzahlen würde.


Der Rentenbescheid zeigt mir, wie viel oder wie wenig Rente ich zu erwarten habe, geht aber von vielen hypothetischen Annahmen aus. Ausgerechnet wird, was ich bekommen würde, wenn alles so weiterläuft, wie in den letzten fünf Jahren und ich tatsächlich bis 67 arbeite. In der Zeit bis zu meinem 67. Lebensjahr kann aber noch viel passieren: ich könnte arbeitslos werden oder mich entscheiden, früher – also schon mit 63 Jahren – in Rente zu gehen. Ich könnte außerdem einen anderen Job annehmen, in dem ich weniger verdiene. All das hätte zur Folge, dass meine Rentenansprüche dann doch niedriger ausfallen, als ich jetzt denke.

Würde ich in den kommenden Jahren plötzlich viel mehr verdienen, würde die Rente höher ausfallen. Insofern ist der Rentenbescheid eine Schätzung und ein Anhaltspunkt aber keine sichere Info über meine tatsächliche Rente.


Was viele beim Blick auf den Rentenbescheid auch vergessen ist, dass ich später von dieser Rente noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abziehen muss und gegebenenfalls sogar Steuern. Das heißt, die auf dem Rentenbescheid angegebenen Beträge sind nicht das, was bei mir „netto“ ankommen wird.

Und dann wäre da noch der „Kaufkraftverlust“. Das steht bei meinem Rentenbescheid auf Seite 2 im letzten Absatz -also eigentlich im Kleingedruckten: „So werden bei Beginn ihrer Rente 100 Euro voraussichtlich nur noch eine Kaufkraft von etwa 70 Euro besitzen.“ Na toll! Aber tatsächlich muss ich das berücksichtigen. Dass nämlich die Lebenshaltungskosten (Miete, Preise für Lebensmittel, etc.) permanent steigen und dass dies die Kaufkraft meiner Rente verringert. D.h., ich weiß heute nicht, was ich mir zukünftig von meiner Rente noch kaufen kann. Es hängt ganz davon ab, wie sich die Inflation entwickelt.

Allerdings gibt es dann noch die Rentenanpassung. Das ist eine Rentenerhöhung, die „automatisch“ erfolgt. In den vergangenen 10 Jahren gab es eigentlich in jedem Jahr eine Rentenerhöhung. Diese beträgt 1-3 Prozent, manchmal sogar etwas mehr. Je nachdem ob man in Westdeutschland oder Ostdeutschland wohnt, fällt die Rentenanpassung unterschiedlich aus. In Ostdeutschland ist sie generell etwas höher. Was man wissen muss: Die dritte Zahl auf dem Rentenbescheid berücksichtigt erst einmal noch keine Rentenanpassung. Aber im Text des Rentenbescheids wird dann die Höhe der Rente noch einmal nach oben korrigiert und ausgerechnet, was man bekommen würde, wenn die Rentenanpassung beispielsweise 2 Prozent beträgt. Und dieser Betrag ist dann nochmal wesentlich höher als das, was mir vorher als monatliche Rente im rechten Kasten genannt wurde. Ein kleiner Trost?


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